Die Antwort hierauf ist denkbar einfach:
Die Polizei sammelt im Rahmen von straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungsverfahren Ihre Daten und speichert diese.
Wenn Sie also schon einmal mit den Polizeibehörden in Kontakt gekommen sind, können die Polizeibeamten dies im polizeilichen Vorgangsregister erkennen.
Ein alter Eintrag kann für Sie so schnell zu einem gefährlichen Bumerang werden. Denn die Erfahrungen aus der täglichen Praxis zeigen, dass Polizeibeamte häufig allein aufgrund einer Eintragung im polizeilichen Vorgangsregister den Anfangsverdacht einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit annehmen und Sie deshalb umfassend kontrollieren.
Sofern Sie in der Vergangenheit bereits mit Alkohol oder Betäubungsmitteln polizeilich in Erscheinung getreten sind, laufen Sie also Gefahr, dass Sie bei jeder Verkehrskontrolle unangenehme Fragen zu beantworten haben und sich unter Umständen direkt dem nächsten Ermittlungsverfahren ausgesetzt sehen.
Welche Daten werden bei der Polizei gespeichert?
Name und Wohnanschrift
Ganzkörper-Fotoaufnahmen
Fingerabdrücke
Größe und Gewicht
Narben und Tätowierungen
DNA Profil
Wie funktioniert ein Antrag über Kriminalakte?
Schritt 1
Sie beauftragen uns ganz einfach über unsere Internetseite.
Schritt 2
Nachdem Sie sich für ein Paket entschieden haben, geben Sie Ihre Daten ein und bezahlen bequem online.
Schritt 3
Wir beantragen umgehend die Löschung gemäß dem von Ihnen gewählten Paket und informieren Sie unmittelbar, wenn neue Informationen vorliegen.
Paketbuchung
Paket A
Löschungsantrag der gespeicherten Daten bei einer Polizeibehörde
€ 299,00
Diese Option ist ideal für Dich, wenn Du eine konkrete Polizeibehörde benennen kannst, die Daten von Dir gespeichert hat. Wir werden bei dieser rein vorsorglich Auskunft und Löschung der Daten beantragen.
- Voraussetzung: Benennung einer konkreten Polizeibehörde
- Auskunfts- und Löschungsantrag bei dieser Polizeibehörde
- Keine persönliche Beratung
Paket B
Zentrale Abfrage der gespeicherten Daten bei allen Polizeibehörden und Löschungsantrag bei allen Polizeibehörden, bei denen Daten gespeichert sind
€ 499,00
Wähle diese Option, wenn Deine Daten bei mehreren Polizeibehörden gespreichert sind oder Du nicht sicher bist, wo Deine Daten überall gespeichert sind.
- Benennung einer konkreten Polizeibehörde nicht notwendig
- Auskunfts- und Löschungsantrag bei allen Polizeibehörden
- Beratungsgespäch (15 Min)
Rechtssicherer Antrag
Wir stellen sicher, dass ein rechtssicherer und vollständiger Antrag gestellt wird, um die Chancen einer Löschung zu erhöhen.
Antragstellung durch Rechtsanwalt
Die Antragsstellung erfolgt durch einen Fachanwalt für Strafrecht, so dass gewährleistet ist, dass die Polizeibehörde den Antrag nicht ohne sachlichen Grund ablehnt.
Keine versteckten Kosten
Der Service ist kostengünstig und es fallen keine versteckte Kosten an.
Ihr Rechtsanwalt
Jan-Peter Schwarzhoff
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Häufig gestellte Fragen
Wie unterscheiden sich die Pakete? Welches Paket ist das richtige für mich?
Unter welchen Bedingungen dürfen Polizeibehörden Daten speichern?
Wie lange dauert, bis die Daten gelöscht werden?
Was passiert, wenn die Daten nicht gelöscht werden?
Was sind die genauen weiteren Schritte, wenn die Daten nicht gelöscht werden?
Muss ich einen Ausweisdokument oder Identitätsnachweis beifügen?
Gilt die DSGVO auch für Daten der Polizei?
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